Die Besonderheiten des BerufsstandesSeit 2001 ist das neue, erweiterte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Mit der Novellierung wurden die Bestimmungen der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG in nationales Recht umgesetzt. Für die Umsetzung der Vorschriften wurde vom Gesetzgeber eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt. Die Schonfrist für das neue Bundesdatenschutzgesetz ist inzwischen abgelaufen. Die überwiegende Mehrheit der Kanzleien hat die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen nicht nur nicht termingerecht realisiert, sondern ist sich der Tragweite -inklusive der drohenden Sanktionen- nicht bewusst. Hinsichtlich des Gesamtthemas herrscht noch immer relative Ahnungslosigkeit. |